ZULASSUNG FÜR UMSTEMPELUNG ERHALTEN:

Die Swiss Safety Center AG erteilt der Trunz Metalltechnik AG die Zulassung zur Übertragung von Kennzeichen zwecks Identifikation von Werkstoffen an Halbzeugen oder Baugruppen. Die Anforderungen folgender technischer Normen und Regelwerke bezüglich 
Rückverfolgbarkeit / Kennzeichnung von Werkstoffen sind mit der Zulassung erfüllt:

AD 2000-HP 0 / SVTI 201 / EN 13445-4 / EN 13480-4 / 

EN 12952-5 / EN 1090-2 / EN 1090-3 / EN 15085-5

Werkstoffrückverfolgbarkeit - Bescheinigung gemäss 3.1

Die Materialrückverfolgbarkeit spielt bei drucktragenden Teilen eine wesentliche Rolle. Die Zuordnung des 3.1 Zertifikats nach EN 10204 zu den entsprechenden Blech-, Rohr- oder Formteilen muss bis zum fertigen Druckgerät sichergestellt werden. Die Zulassung nach Vorschrift 201 des 
SVTI-Regelwerks, im Gebrauch „Umstempelberechtigung“ genannt, regelt sehr detailliert, wie die Werkstoffkennzeichnung übertragen (umgestempelt) wird, und wer dies beim Hersteller darf. Da die Forderung an Materialrückverfolgbarkeit auch in vielen anderen Industriesektoren besteht, und keine bessere anerkannte Lösung vorhanden ist, wird die Umstempelungsberechtigung nach Vorschrift 201 das SVTI-Regelwerk sehr breit in der Industrie eingesetzt.